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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15.OVG   

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https://dejure.org/2016,7185
OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15.OVG (https://dejure.org/2016,7185)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.2016 - 7 A 10952/15.OVG (https://dejure.org/2016,7185)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 2016 - 7 A 10952/15.OVG (https://dejure.org/2016,7185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 52 Abs 3 S 2 GKG 2004, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr SN, § 3 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr SN, § 3 Abs 2 Nr 2 RdFunkBeitrStVtr SN
    Begrenzung des Rundfunkbeitragbetrages für gemeinnützige Einrichtungen; Rundfunkbeitragsbefreiung im Fall der Befreiung von der Gewerbesteuer; Streitwert in Rundfunkbeitragsstreitverfahren mit Auswirkungen für die Zukunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der Beitragshöhe für gemeinnützige Einrichtungen i.R.d. geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags unter Berücksichtigung des abzugeltenden Vorteils; Bewahrung der Heimbewohner vor einer "kulturellen Verödung" durch die Privilegierung des Betreibers eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabenschuldner; Altenpflegeheim; Beitragshöhe; Betriebsstätte; Empfangsgerät; gemeinnützige Einrichtung; Gemeinnützigkeit; geräteabhängige Rundfunkgebühr; Heimbewohner; kulturelle Verödung; Rundfunkbeitrag; Rundfunkfinanzierung; Ungleichbehandlung; Vorteil; Wohnung; ...

  • rechtsportal.de

    Begrenzung der Beitragshöhe für gemeinnützige Einrichtungen i.R.d. geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags unter Berücksichtigung des abzugeltenden Vorteils; Bewahrung der Heimbewohner vor einer "kulturellen Verödung" durch die Privilegierung des Betreibers eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Die Anknüpfung an die Wohnung (§ 2 Abs. 1 RBStV) bzw. die Betriebsstätte (§ 5 Abs. 1 RBStV) zeigt, dass die Abgabenpflicht in Abkehr vom bisherigen Rundfunkgebührenrecht nicht mehr davon abhängt, ob der Abgabenschuldner ein Empfangsgerät bereithält, es mithin auf die individuelle Nutzungswahrscheinlichkeit nicht mehr ankommt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, AS 42, 258 [285]).

    Vielmehr soll mit dem Rundfunkbeitrag nach dem Willen des Gesetzgebers im privaten wie im nicht privaten Bereich der aus der Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks resultierende Vorteil - unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung sowie von dessen Umfang - abgegolten werden (vgl. LT-Drucks. 16/188, S. 18, zu § 2 RBStV; VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, AS 42, 258 [286]).

    Der abzugeltende Vorteil im nicht privaten Bereich weist im Wesentlichen wirtschaftliche Bezüge auf, indem durch die Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit als notwendige Bedingung einer demokratischen Gesellschaft - deren Teil Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen sind - sowie durch die mögliche Nutzung des Rundfunks zur Gewinnung erwerbsdienlicher Informationen und zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Basiselemente für die erwerbswirtschaftliche Betätigung begründet werden (vgl. dazu VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, AS 42, 258 [300]).

    Ausgehend von diesem im nicht privaten Bereich durch den Rundfunkbeitrag abzugeltenden Vorteil ist es gerechtfertigt, in § 5 Abs. 3 Satz 1 RBStV allein für gemeinnützige Einrichtungen die Beitragshöhe zu begrenzen, da deren wirtschaftlicher Vorteil einer potenziellen Rundfunknutzung geringer zu bewerten ist als derjenige erwerbs- bzw. gewinnorientierter Einheiten (vgl. dazu VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, AS 42, 258 [304]).

    Auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verweist in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag im Zusammenhang mit der Befreiung bestimmter Einrichtungen nach bisherigem Recht und unter Hinweis auf die zur Rundfunkgebühr ergangene Rechtsprechung auf das Anliegen, den betreuten Personenkreis vor einer "kulturellen Verödung' zu bewahren (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35/12 -, AS 42, 258 [304]).

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache in diesem Sinne nur dann zu, wenn der Streitfall die Entscheidung einer klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechts- oder Tatsachenfrage erfordert, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, DVBl. 2009, 41).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - VGH B 7/04

    Zur Kehrpflicht durch Schornsteinfeger - OVG muss Erforderlichkeit neu prüfen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Eine solche Klärungsbedürftigkeit in einem Berufungsverfahren besteht nicht, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. hierzu: VerfGH RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - VGH B 7/04 -, AS 35, 184 [190]).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Hierzu hat auch bereits das Verwaltungsgericht zutreffend auf den weiten Ermessens- und Gestaltungsspielraum des Normgebers bei der Frage einer Erstreckung einer begünstigenden Ausnahme verwiesen (unter Verweis auf BayVerfGH, Entscheidung vom 8. November 2002 - Vf. 3-V-00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, ist unter anderem die für fallübergreifend gehaltene Frage konkret zu formulieren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 7 S 2408/98 -, juris, Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 7 LA 146/11 -, juris, Rn. 15; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, Stand: Oktober 2015, § 124a Rn. 103 und 104) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98

    Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, ist unter anderem die für fallübergreifend gehaltene Frage konkret zu formulieren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 7 S 2408/98 -, juris, Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 7 LA 146/11 -, juris, Rn. 15; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, Stand: Oktober 2015, § 124a Rn. 103 und 104) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 7 B 00.2866
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2016 - 7 A 10952/15
    Aufgrund des geänderten Bezugssystems, bei dem es hinsichtlich der Beitragshöhe mangels Gerätebezugs nicht mehr auf die Anzahl bereitgehaltener Empfangsgeräte ankommt, sondern bezogen auf den nicht privaten Bereich die Messgröße "Beschäftigte' als Abbild für "den möglichen kommunikativen Nutzen' festgelegt wurde (LT-Drucks. 16/188, S. 23), sind die damaligen Erwägungen zur Gebührenbefreiung zum Schutz des in der jeweiligen Einrichtung betreuten Personenkreises vor "kulturellen Verödung' (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 7 B 00.2866 -, juris, Rn. 33) nicht auf das aktuelle Beitragssystem übertragbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 7 A 11938/17

    Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich

    Eine Erhöhung nach § 52 Abs. 3 S 2 GKG (juris: GKG 2004)findet nicht statt (unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, s. Beschluss vom 24.03.2016 - 7 A 10952/15.OVG -, AS 44, 29, im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 15.06.2016 - 6 C 41.15 -).

    Eine Erhöhung des Streitwertes nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG kommt - entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Senats (s. Beschluss vom 24. März 2016 - 7 A 10952/15.OVG -, AS 44, 29 = juris Rn. 18) - nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2017 - 4 OA 165/17

    Vornahme einer Streitwerterhöhung in rundfunkbeitragsrechtlichen Verfahren bzgl.

    Gemäß der Rechtsprechung des Senats hat hiernach in rundfunkbeitragsrechtlichen Streitigkeiten wie der vorliegenden grundsätzlich eine Streitwertanhebung zu erfolgen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2015 - 4 ME 269/15 - v. 12.7.2016 - 4 OA 223/17; v. 2.9.2016 - 4 ME 252/16 - u. v. 12.6.2017 - 4 ME 168/17 - ebenso auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 24.3.2016 - 7 A 10952/15 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2019 - 2 E 592/19

    Begehrte Erhöhung eines entsprechend der Höhe von Rundfunkbeiträgen festgesetzten

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Begründung in seinem Streitwertbeschluss vom 15. Juni 2016 - 6 C 41.15 -, UA Rn. 53 f. (insoweit nicht veröffentlicht, dem Beschluss zum Az. 2 E 584/19 (Verfahren gleichen Rubrums) aber in anonymisierter Form zur Information der Klägerin beigefügt) höchstrichterlich entschieden und ist dabei der zuvor auch vom beschließenden Senat vertretenen (ebenso OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 24. März 2016 - 7 A 10952/15 -, NVwZ-RR 2016, 632 = juris Rn. 18) abweichenden Auffassung ausdrücklich entgegen getreten.
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